Aktuelle Meldungen
Exirel nach Art. 53 in Süß- und Sauerkirschen gegen Kirschfruchtfliegen und Kirschessigfliege sowie in Pflaume, Zwetsche, Mirabelle, Reneklode und Pfirsich gegen Kirschessigfliege
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Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für EXIREL (00A670-00) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage genehmigt.
In Süß- und Sauerkirschen gegen Kirschfruchtfliegen (Rhagoletis cerasi + R. cingulata) und Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) vom 02.05.2024 bis 29.08.2024.
In Pflaume, Zwetsche, Reneklode, Mirabelle und Pfirsich gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) vom 15.06.2024 bis 12.10.2024.
Die zugelassene Menge wurde auf 11.250 Liter begrenzt. Ausreichend für 4.200 ha Süß- und Sauerkirschen außerhalb von Wasserschutzgebieten und 300 ha innerhalb von Wasserschutzgebieten sowie für 1.600 ha Pflaumen, Zwetschen, Renekloden, Mirabellen und Pfirsiche außerhalb von Wasserschutzgebieten und 200 ha innerhalb von Wasserschutzgebieten.
Zur BVL-Fachmeldung vom 03.05.2024
Korrektur BVL-Fachmeldung vom 25.03.2024: Anordnung des Ruhens der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Malvin WG mit dem Wirkstoff Captan
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Bescheid vom 22. März 2024 das Ruhen der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Malvin WG (005177-00) mit dem Wirkstoff Captan angeordnet. Der Handel mit und die Anwendung des Pflanzenschutzmittels sind damit bis auf Weiteres nicht zulässig.
In der ersten Version der Fachmeldung vom 25. März 2024 fehlte der
Hinweis, dass das Ruhen der Zulassung auch für die Vertriebserweiterung
gilt.
Die Anordnung des Ruhens gilt ebenso für die Vertriebserweiterung Orthocid (005177-60) und für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
- Orefa Captan 80 WG (005177-00/001)
- Malvin 80 WG (005177-00/009)
- Malvin 80 WG (005177-00/012)
- Capone WG (005177-00/013)
- Capone WG (005177-00/015)
Hintergrund: In Malvin WG wurde eine stoffliche Abweichung festgestellt, die nicht von der Zulassung gedeckt ist. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Verunreinigung in allen Chargen enthalten ist, die in den letzten Jahren in den Verkehr gebracht wurden. Die Firma UPL Deutschland GmbH, die Malvin WG (800 g/kg Captan) vertreibt, informierte auf ihrer Homepage darüber, dass das Produkt nicht den technischen Spezifikationen der Zulassung entspricht: https://de.upl-ltd.com/News-Details/verkauf-von-malvin-bis-auf-weiteres-gestoppt
Zur BVL-Fachmeldung vom 30.04.2024
INSEGAR nach Art. 53 in Pflaume, Zwetsche, Mirabelle und Reneklode gegen Pflaumenwickler (Cydia funebrana)
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Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für INSEGAR in Pflaume, Zwetsche, Mirabelle und Reneklode gegen Pflaumenwickler (Cydia funebrana) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 01.05.2024 bis zum 28.08.2024 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 2.500 kg begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 5.000 ha.
BVL-Fachmeldung vom 30.04.2024
Isonet Z nach Art. 53 in Johannis- und Stachelbeeren gegen Johannisbeerglasflügler
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Isonet Z nach Art. 53 in Johannis- und Stachelbeeren gegen Johannisbeerglasflügler
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Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Isonet Z (Wirkstoffe (E,Z)-2,13-Octadecadien-1yl acetat und (E,Z)-3,13-Octadecadien-1-yl acetat) in Johannis- und Stachelbeeren gegen Johannisbeer-Glasflügler (Synanthedon tipuliformis) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 26.04.2024 bis zum 23.08.2024 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 62.700 Dispenser begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 190 ha.
BVL-Fachmeldung vom 24.02.2024
SpinTor nach Art. 53 in diversen Steinobstarten gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii)
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Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für SpinTor (005314-00) in Süß- und Sauerkirsche, in Aprikose und Pfirsich sowie in Pflaume, Zwetsche, Mirabelle und Reneklode gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage genehmigt:
- Süß- und Sauerkirschen vom 20.05.2024 bis zum 16.09.2024
- Aprikose und Pfirsich vom 15.06.2024 bis zum 12.10.2024
- Pflaume, Zwetsche, Mirabelle und Reneklode vom 01.06.2024 bis zum 28.09.2024
Die zugelassene Menge wurde auf 1.470 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 3.500 ha Süßkirschen, 500 ha Sauerkirschen, 800 ha Pflaumen (inkl. Zwetschen, Mirabellen und Renekloden) sowie 100 ha Pfirsich und Aprikose.
BVL-Fachmeldung vom 10.04.2024
Exirel nach Art. 53 in Johannisbeeren (Weiße, Rote, Schwarze) und Heidelbeeren gegen Kirschessigfliege
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Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für EXIREL (00A670-00) in Johannisbeeren (Rote, Schwarze, Weiße) und Heidelbeeren gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) innerhalb und außerhalb von Wasserschutzgebieten bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 15.05.2024 bis 11.09.2024 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 1.650 Liter begrenzt, ausreichend für 1.000 ha außerhalb von Wasserschutzgebieten (2malige Anwendung) und 200 ha innerhalb von Wasserschutzgebieten (1malige Anwendung).
Zur BVL-Fachmeldung vom 10.04.2024
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