Aktuelle Meldungen
Korrektur BVL-Fachmeldung vom 25.03.2024: Anordnung des Ruhens der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Malvin WG mit dem Wirkstoff Captan
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Bescheid vom 22. März 2024 das Ruhen der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Malvin WG (005177-00) mit dem Wirkstoff Captan angeordnet. Der Handel mit und die Anwendung des Pflanzenschutzmittels sind damit bis auf Weiteres nicht zulässig.
In der ersten Version der Fachmeldung vom 25. März 2024 fehlte der
Hinweis, dass das Ruhen der Zulassung auch für die Vertriebserweiterung
gilt.
Die Anordnung des Ruhens gilt ebenso für die Vertriebserweiterung Orthocid (005177-60) und für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
- Orefa Captan 80 WG (005177-00/001)
- Malvin 80 WG (005177-00/009)
- Malvin 80 WG (005177-00/012)
- Capone WG (005177-00/013)
- Capone WG (005177-00/015)
Hintergrund: In Malvin WG wurde eine stoffliche Abweichung festgestellt, die nicht von der Zulassung gedeckt ist. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Verunreinigung in allen Chargen enthalten ist, die in den letzten Jahren in den Verkehr gebracht wurden. Die Firma UPL Deutschland GmbH, die Malvin WG (800 g/kg Captan) vertreibt, informierte auf ihrer Homepage darüber, dass das Produkt nicht den technischen Spezifikationen der Zulassung entspricht: https://de.upl-ltd.com/News-Details/verkauf-von-malvin-bis-auf-weiteres-gestoppt
Zur BVL-Fachmeldung vom 30.04.2024
INSEGAR nach Art. 53 in Pflaume, Zwetsche, Mirabelle und Reneklode gegen Pflaumenwickler (Cydia funebrana)
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Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für INSEGAR in Pflaume, Zwetsche, Mirabelle und Reneklode gegen Pflaumenwickler (Cydia funebrana) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 01.05.2024 bis zum 28.08.2024 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 2.500 kg begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 5.000 ha.
BVL-Fachmeldung vom 30.04.2024
Isonet Z nach Art. 53 in Johannis- und Stachelbeeren gegen Johannisbeerglasflügler
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Isonet Z nach Art. 53 in Johannis- und Stachelbeeren gegen Johannisbeerglasflügler
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Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Isonet Z (Wirkstoffe (E,Z)-2,13-Octadecadien-1yl acetat und (E,Z)-3,13-Octadecadien-1-yl acetat) in Johannis- und Stachelbeeren gegen Johannisbeer-Glasflügler (Synanthedon tipuliformis) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 26.04.2024 bis zum 23.08.2024 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 62.700 Dispenser begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 190 ha.
BVL-Fachmeldung vom 24.02.2024
Neue und erneute Zulassungen sowie Zulassungserweiterungen im April-Udpate 2024
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Das BVL gibt folgende Erweiterungen/Änderungen im April-Update 2024 bekannt:
Neuzulassungen
- AMISTAR MAX (00A658-00) (Wirkstoffe Azoxystrobin, Folpet) (A)
- Clinic Xtreme (00B183-00) (Wirkstoff Glyphosat) (A, Gr, Z)
- LS PROTHIO METCO (00A896-00) (Wirkstoffe Metconazol, Prothioconazol) (A)
- Promino Xtra (00B133-00) (Wirkstoffe Azoxystrobin, Prothioconazol) (A)
- Rapsan 500 (00B217-00) (Wirkstoff Metazachlor) (A)
- Roundup Future (00A042-00) (Wirkstoff Glyphosat) (A, F, G , Gr, O, W, Z)
- Stampa (00A274-00) (Wirkstoff Fludioxonil) (O)
- Xenial (00A996-00) (Wirkstoffe Mefentrifluconazole, Metrafenone, Pyraclostrobin) (A)
A = Ackerbau | F = Forst | G = Gemüsebau | Gr = Grünland | O = Obstbau | W = Weinbau | Z = Zierpflanzenbau
Erneute Zulassungen
- Barclay Gallup Biograde 450 (026321-00) (A, F, Gr, O)
- Flame Duo (028866-00) (A)
- Flint (044657-00) (O)
- Isonet LE (026978-00) (W)
- RAK 1 Neu (053728-00) (W)
A = Ackerbau | F = Forst | Gr = Grünland | O = Obstbau | W = Weinbau
Änderung Handelsname
- Gusto (00B198-00) heißt jetzt ARINEX 30
Erweiterungen der Zulassung
- AGIL-S: Zulassungserweiterung in Sojabohne gegen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter und Gemeine Quecke
- BANJO: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Zwiebelgemüse (Nutzung als Trockenzwiebel) gegen Botrytis
- ITCAN SL 270: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Knoblauch und Schalotte (ausgenommen Pflanzgut) zur Keimhemmung
- Matrican 100 SC: Zulassungserweiterung in Winterweichweizen, Wintertriticale, Wintergerste, Winterroggen und Mais
- Propulse: Zulassungserweiterung in Zuckerrüben
- RootDei Biocontrol: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in diversen Gemüsearten und Futterrübe gegen Rhizoctonia solani
- UPTON: Zulassungserweiterung in Getreide gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
SpinTor nach Art. 53 in diversen Steinobstarten gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii)
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Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für SpinTor (005314-00) in Süß- und Sauerkirsche, in Aprikose und Pfirsich sowie in Pflaume, Zwetsche, Mirabelle und Reneklode gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage genehmigt:
- Süß- und Sauerkirschen vom 20.05.2024 bis zum 16.09.2024
- Aprikose und Pfirsich vom 15.06.2024 bis zum 12.10.2024
- Pflaume, Zwetsche, Mirabelle und Reneklode vom 01.06.2024 bis zum 28.09.2024
Die zugelassene Menge wurde auf 1.470 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 3.500 ha Süßkirschen, 500 ha Sauerkirschen, 800 ha Pflaumen (inkl. Zwetschen, Mirabellen und Renekloden) sowie 100 ha Pfirsich und Aprikose.
BVL-Fachmeldung vom 10.04.2024
Exirel nach Art. 53 in Johannisbeeren (Weiße, Rote, Schwarze) und Heidelbeeren gegen Kirschessigfliege
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Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für EXIREL (00A670-00) in Johannisbeeren (Rote, Schwarze, Weiße) und Heidelbeeren gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) innerhalb und außerhalb von Wasserschutzgebieten bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 15.05.2024 bis 11.09.2024 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 1.650 Liter begrenzt, ausreichend für 1.000 ha außerhalb von Wasserschutzgebieten (2malige Anwendung) und 200 ha innerhalb von Wasserschutzgebieten (1malige Anwendung).
Zur BVL-Fachmeldung vom 10.04.2024
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